Ausbildungsberufsbezeichnung
Segelmacher/Segelmacherin
Ausbildungsbereich
Handwerk
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Was ist neu?
Die Ausbildungsordnung Segelmacher/Segelmacherin aus dem Jahre 1963 ist schon allein aufgrund ihres Alters und den inzwischen stattgefundenen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu überarbeiten. Der Aufbau der Verordnung, die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen werden deshalb auch vollkommen neu konzipiert.
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1. August 2010
Inhalte der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung zum Segelmacher / zur Segelmacherin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Anfertigen und Umsetzen von technischen Unterlagen,
- Verhalten auf dem Wasser und an Bord, Sicherheit, Gewässerschutz,
- Messen und Aufschnüren von Flächen,
- Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen (Textil, Metall, Holz, Kunststoff),
- Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
- Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen,
- Ausführen von Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten,
- Fertigstellen, Montieren und Anschlagen von Segeln und Bezügen,
- Ausführen von Rigg- und Takelagearbeiten,
- Fertigstellen und Montieren von Markisen und Planen,
- Fertigstellen und Montieren von Zelten
- Durchführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- Betriebliche und Technische Kommunikation,
- Kundenorientierung,
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.