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LOHNTARIFEMPFEHLUNG für das Segelmacherhandwerk Schleswig-Holstein herausgegeben von der Landesinnung des Segelmacher-Handwerks Schleswig-Holstein, Sitz Lübeck, Geschäftsstelle Gustav-Adolf-Straße 7 a, 23568 Lübeck
§ 1 GELTUNGSBEREICH
§ 2 LOHNTAFEL Die vereinbarten Stundenlöhne gelten als Mindestlöhne. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. (1) Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Ausbildung und Gesellenprüfungszeugnis.
(2) Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Ausbildung, Näher/innen, Aushilfen
§ 3 INKRAFTTRETEN UND VERTRAGSDAUER Diese Lohnempfehlung ist gültig ab 1. September 2012 und hat eine Laufzeit bis 31. August 2014.
Lübeck, 23. November 2011 Landesinnung des Segelmacher-Handwerks Schleswig-Holstein, Sitz Lübeck Henning Nickels Michael Starbusch Obermeister Geschäftsführer
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Download 28-Lohntarifempfehlung_20111123204744