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LOHNTARIFEMPFEHLUNG

für das Segelmacherhandwerk Schleswig-Holstein


herausgegeben von der Landesinnung des Segelmacher-Handwerks Schleswig-Holstein, Sitz Lübeck,

Geschäftsstelle Gustav-Adolf-Straße 7 a, 23568 Lübeck

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

räumlich:

für das Land Schleswig-Holstein

fachlich:

für die Betriebe der Landesinnung des Segelmacher-Handwerks Schleswig-Holstein
persönlich: für alle gewerblichen Arbeitnehmer/innen;
sie gilt nicht für Auszubildende und Angestellte.

 

§ 2 LOHNTAFEL

Die vereinbarten Stundenlöhne gelten als Mindestlöhne. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

(1) Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Ausbildung und Gesellenprüfungszeugnis.

1. Gesellenjahr

9,00 €

2. Gesellenjahr

10,00 €

3. Gesellenjahr

11,00 €

4. – 6. Gesellenjahr

12,00 €

7. – 10. Gesellenjahr

14,00 €

ab 11. Gesellenjahr

15,00 €

(2) Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Ausbildung, Näher/innen, Aushilfen

1. – 3. Beschäftigungsjahr

8,00 €

4. – 6. Beschäftigungsjahr

9,00 €

6. – 10. Beschäftigungsjahr

10,00 €

ab 11. Beschäftigungsjahr

11,00 €


§ 3 INKRAFTTRETEN UND VERTRAGSDAUER

Diese Lohnempfehlung ist gültig ab 1. September 2012 und hat eine Laufzeit bis 31. August 2014.

 

Lübeck, 23. November 2011

Landesinnung des Segelmacher-Handwerks Schleswig-Holstein, Sitz Lübeck

Henning Nickels                       Michael Starbusch

Obermeister                              Geschäftsführer

 


 

 Download 28-Lohntarifempfehlung_20111123204744
Dateititel: 28-Lohntarifempfehlung_20111123204744
Dateityp: pdf
Dateigröße: 14.51 Kb


 
Anmeldung für Mitglieder



Anschrift

Landesinnung Schleswig Holstein
für das Segelmacher Handwerk
Gustav-Adolf-Straße 7a
23568 Lübeck
Tel.: +49 (0)451 - 38 959-01
Fax: +49 (0)451 - 38 959-27

Termine