Alle Mitglieder der Segelmacher Landesinnung Schleswig Holstein sind gemäß der Handwerksordnung berechtigt, Auszubildende in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Segelmacher/in“ auszubilden. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, wobei im 2. Ausbildungsjahr Teil 1 der Gesellenprüfung statt findet, und am Ende der Ausbildung Teil 2 vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Lübeck abgelegt wird. In der Regel wird bei Ausbildungsbeginn eine bis zu vier Monate dauernde Probezeit vereinbart.
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d.h. die Auszubildenden besuchen während der Ausbildung die Berufsschule und nehmen auch an überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen teil.
Der Ausbildungsrahmenplan ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung, in der die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sachlich und zeitlich gegliedert sind.
Die Ausbildung in der Berufsschule ist durch den Rahmenlehrplan geregelt. Er ist nach Ausbildungsjahren gegliedert und umfasst Lerngebiete, Lernziele und Zeitrichtwerte, die mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt sind. Der Berufsschulunterricht wird in Blockform erteilt. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse in den Bereichen Fachkunde, praktische Fachkunde, Fachzeichnen, technische Mathematik sowie handwerklich-technische Fertigkeiten.
Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich beruflich fortbilden, in dem er z.B. nach einigen Jahren Berufserfahrung die Meisterprüfung im Segelmacher-Handwerk absolviert und damit die Voraussetzungen zur selbständigen Tätigkeit und Lehrausbildungsbefähigung in diesem Handwerk erfüllt.

